Hauptsache irgendwas verboten

Die Bundesregierung sah sich letzten Endes doch gezwungen, etwas am Waffengesetz zu drehen. Das ist per se erstmal völlig richtig. Es gibt viel zu viele Waffen in deutschen Haushalten.

Also alles gut?

Natürlich nicht! Anstatt sich mit der Waffenlobby anzulegen, verbieten die jetzt Gotcha und die Laserdrome Spiele. Begründung: Diese Spiele simulieren das Töten.

Die Hauptsache, irgendwas verboten…

Hoffentlich kommen die nicht noch auf den Trichter, Cowboy und Indianer oder Räuber und Gendarm zu verbieten. Oder die ganzen Supersoakers und Wasserspritzpistolen, mit den die Kiddies bei mir im Garten das Töten simulieren.

…wobei… ruhiger wärs dann ja.

via Nerdcore

Internetsperren können schnell ausgeweitet werden

Justizministerin Zypries befürchtet, dass Internetsperren schnell ausgeweitet werden können. Sie hat Angst vor „Begehrlichkeiten“.

Ich gehe davon aus, dass dadurch Begehrlichkeiten geweckt werden, auch Inhalte ausländischer Anbieter zu reglementieren, die keinen Bezug zu Kinderpornografie aufweisen…

…Befürchtungen, die Liste sperrwürdiger Inhalte würde sehr schnell sehr lang werden, sind in meinen Augen berechtigt. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen.
Quelle: Hamburger Abendblatt

Fassen wir nochmal zusammen:

Erst „basteln“ wir ein Gesetz, in dem a) die Beweislast umgekehrt und b) die Zweckbindung auf Kinderpornografie weg gelassen wird. Dann haben wir Angst vor Ausweitungen dieses Gesetzes.

Mir ist nicht ganz klar, warum dann das Gesetz so geschrieben wurde wie es ist und nicht gleich die Grenzen mit aufgenommen wurden? Inkompetenz? Verarsche? Eines davon muss es wohl sein…

Wir sind alle Kriminelle

Eigentlich wollte ich nix mehr zur geplanten Zensur des Internets schreiben, aber dieser Artikel bei heise macht mir derart Angst, dass es doch nochmal sein muss.

Der Rechtsstaat verlangt laut der SPD-Politikerin aber auch, dass die über die Stopp-Seite ausfindig gemachten Straftäter verfolgt und anklagt werden. Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, „in Echtzeit“ direkt beim Provider auf die IP-Adressen der „Nutzer“ des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.

Das bedeutet, wenn ich das richtig verstehe, dass ich eine Art Logbuch führen muss, wenn ich surfe, um später nachweisen zu können, dass ich aus Versehen auf einen Link geklickt habe!?! Die Beweislast wurde hier mal eben umgedreht. In was für einem Land leben wird denn?

Bleibt nur noch zu hoffen, dass Vernunft einkehren wird, oder das verfassungsgericht dem Treiben ein Ende setzt.

via REIZZENTRUM

Oh mein Gott!

Immer wenn man denkt, schlimmer gehts nimmer, kommt eine Gesetzesvorlage daher…

Kurz zusammengefasst bedeutet das:

  1. Neben den tatsächlichen Kinderpornoseiten wird auch der Zugriff auf Seiten, die (wie auch immer) darauf verweisen blockiert. Bleibt die Frage, wie viele Level tief das sein wird. Und wird google dann auch blockiert?
  2. Es wird ein Zwei-Klassen Internet installiert. Auf der einen Seite die großen Provider (die müssen zensieren) und auf der anderen Seite die Kleinst- und staatlichen Provider (das meint wohl Behörden, Ämter, aber auch Bibliotheken etc.)
  3. Die Listen bleiben geheim (hahahahahaha…)
  4. Wer auf das Stoppschild trifft, egal ob zufällig oder gezielt oder in Folge einer Tinyurl oder aus Böswilligkeit von Irgendwem, gerät in den Fokus des BKA.
    Mein Tipp dazu: Nie wieder auf eine URL klicken! NIE wieder…

Meine Fresse! Deutschland ein freies Land? Na ich weiß ja nicht. Wenn man schon Angst haben muss, in die Fänge eines Geheimdienstes zu kommen, OHNE sich auch nur ansatzweise etwas zu Schulden kommen zu lassen, hat das ja wohl mit Freiheit nicht mehr das geringste zu tun.

Was kann man tun?

  • man könnte seinen Abgeordneten anrufen, anschreiben, was auch immer.
  • man kann an einer Demo gegen den Scheiß teilnehmen (gibts da schon was?)
  • man kann vor dem Bundesverfassungsgericht (der letzten Bastion der Freiheit) klagen
  • und ganz wichtig: Bedenkt eure Wahlentscheidung am 27. September richtig gut!
via heise, Basic Thinking Blog