Wer nichts zu verbergen hat…

(Dieser Artikel ist schamlos geklaut bei Steff von UnPolitik.de)

…hat nichts zu befürchten.

Das ist ein Argument, welches von Seiten der Überwachungsgesetzgeber immer wieder gerne verwendet wird.

Es ist das Lieblingsargument eines Überwachungsstaats, der alleine durch diese Formulierung den Anschein erwecken möchte, jeder Gegner von Überwachung und Kontrolle wäre ja schon suspekt, gehöre also eigentlich überwacht. Das Argument ist aber vollkommen hinfällig, da es davon ausgeht man müsse sich gegen Überwachung und Kontrolle rechtfertigen. Wer sich aber natürlich rechtfertigen muss, ist in einem Rechtsstaat immer der Überwachende.

Je mehr alte soziale Strukturen, die Sicherheit gaben, verschwinden, desto mehr kommt dem Staat die Aufgabe zu, für Sicherheit und damit auch für Zusammenhalt zu sorgen. Wir brauchen institutionelle Vorkehrungen gegen Anonymität und Bindungslosigkeit.
Wolfgang Schäuble, 15.11.2008, Welt Online

Eine große soziale Struktur für “Sicherheit” ist ja uns ja mit dem Zusammenbruch der DDR abhanden gekommen, aber wie großartig staatliche “institutionelle Vorkehrungen gegen Anonymität” funktionieren, zeigt sich ja durch die teilweise oder gänzlich in staatlicher Hand befindlichen Großkonzerne Telekom und die Deutsche Bahn beinahe jeden Tag aufs Neue.

Auf legislativer Seite ist in Deutschland eine Initiative aus dem Familienministerium aktuell. Der Entwurf des “Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet” enthält neben Formulierungen, die eine deutliche Zensurbestrebung vermuten lassen, aber noch andere Teile. Frau Ursula “Eine Auswertung der Internetkommunikation findet nicht statt.” von der Leyens Beteuerungen zum Trotz ist mit dem Gesetzesentwurf neben einer “Zugangserschwerung” auch eine Überwachung vorgesehen. Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums hat das in einem Interview mit heise mal ganz freimütig erklärt.

Die auf den Stopp-Server zulaufenden Anfragen, also zum Beispiel die IP-Adresse des Nutzers, werden als Kopie live an eine Überwachungsanlage der Strafverfolgungsbehörde ausgeleitet und dort verarbeitet[…]aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht.
Ulrich Staudigl, Bundesministerium der Justiz

Ohne hier auf seine Nutzlosigkeit für die Bekämpfung des dokumentierten Kindesmissbrauchs einzugehen, bleibt das Gesetz in seiner jetzigen Form ein Überwachungsgesetz – und zwar ein extern nicht kontrollierbares. Man darf das Gesetz auch nicht isoliert sehen, so schwer es bei der vorgeschobenen Thematik Kinderpornographie auch fällt, sondern als Teil einer größeren Initiative zu mehr Überwachung. So bitter es sich auch anhört, hier wird der Kindesmissbrauch einfach nur als Schock-Vorwand für einen weiteren Ausbau der Überwachungsgesetze instrumentalisiert.

Mit etwas mehr Abstand betrachtet sieht man dann allerdings genau wie sich das Gesetz in eine Phalanx an Überwachungs- und Kontrollgesetzen einfügt. Im Gesetzesentwurf wird explizit offen gelassen wie die Umleitung von Adressen auf das berüchtigte Stoppschild von statten gehen soll und es werden auch schon Stimmen laut, die Hybridmechanismen auf Basis von Zwangsproxies, Routingtabellen und Deep Packet Inspection fordern. Im schlimmsten Fall würde das Gesetz so das Instrumentarium für eine zentrale Vorratsdatenspeicherung der Besucher ausgewählter Webseiten bedeuten.

Der Ausbau der Überwachungs- und Kontrollgesetze ist allerdings kein auf Deutschland begrenztes Phänomen. Wenn man einmal ein wenig nachforscht findet man heraus, dass dieser Umbau zum Überwachungsstaat auf einem langfristigen Plan fußt, der mit den Antiterrorgesetzen im Zuge des 11. Septembers 2001 begann und seitdem auf EU-Ebene intensiv vorangetrieben worden ist. Die aktuell treibende Kraft hinter diesen Gesetzen ist die Future Group, die 2007 von Dr. Wolfgang Schäuble unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft einberufen wurde. Die Gruppe will in diesem Herbst das Stockholmer Programm verabschieden, in dem Schritte vorgegeben werden, die deutlich an totalitäre Polizeistaaten erinnern.

Zu den Punkten des Stockholmer Programms, welches dann von EU-Ebene aus durchgesetzt würde, gehören unter anderem:

  • Vorratsdatenspeicherung
  • grenzüberschreitende Online-Durchsuchung
  • paramilitiärische europäische Polizeitruppe
  • automatisierte Rasterfahndung
  • europaweite Positionsüberwachung von Mobiltelefonen

Informiert euch, warnt und protestiert. Wo ihr nur könnt.

Nur weil eine totale Überwachung auf digitaler Basis leichter fällt als in der physischen Welt, ist ihre Monströsität um keinen Deut geringer.

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